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Ihr Leistungsanspruch

Mit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze hat der Gesetzgeber klar signalisiert, dass die ambulante Versorgung von Pflegebedürftigen gegenüber stationären Versorgungssystemen gestärkt werden soll. Hier bekommen Sie einen Überblick der wichtigsten Leistungen, die Ihnen die Pflegeversicherung zur Verfügung stellt. Die jeweiligen Ausführungen stellen aber nicht in jedem Fall den gesammten Leistungsanspruch dar. Gerne können Sie sich bei Fragen dazu ausführlich und kostenlos durch uns beraten lassen.