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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ab 2017 erhalten sie dafür monatlich einen Betrag von 125 € zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um eine Pflegesachleistung. Das bedeutet, dass der Betrag nicht an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausbezahlt wird, sondern für zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden kann. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass der Betrag zweckgebunden ist.

Welche zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir Ihnen bieten und was ist das eigentlich?

Betreuungsleistungen sind Aktivierungs- und Erinnerungsarbeiten, welche in Ihren Tagesablauf strukturiert mit eingearbeitet werden, wie z. B.

  • Spaziergänge,
  • Hand- und Bastelarbeiten, Malen
  • Spiele und gemeinsames Singen,
  • Bücher oder Zeitungen vorlesen,
  • Bilder anschauen (z. B. Fotoalben)
  • Individuelle Gespräche (z. B. Erlebnisse aus der Vergangenheit)

Unter den Entlastungsleistungen versteht man

 

Die hauswirtschaftliche Betreuung

Viele alte, kranke und behinderte Menschen können ihre Hausarbeit nicht mehr alleine bewältigen. Um dann nicht gleich an ein Heim denken zu müssen, unterstützen wir Sie bei vielen Aufgaben und Arbeiten im Haus und in der Wohnung – immer ganz individuell nach den jeweiligen Anfordernissen.

Ob es um das Herrichten von Essen geht, das Abspülen oder die Wäsche, das Staubsaugen oder andere Arbeiten: Uns ist wichtig, dass die hauswirtschaftliche Hilfe Ihnen den Alltag erleichtert, soweit Ihnen die Angehörigen oder Nachbarn nicht oder nur bedingt helfen können.

 

 

  • Hauswirtschaftliche Leistungen,
  • Vorratseinkäufe

Die Abrechnung dieser Leistungen kann einerseits mit Ihnen, dem Kunden bzw. Angehörigen/ Betreuern privat monatlich erfolgen. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Pflegeversicherung ein.

Andererseits bieten wir Ihnen zur Vereinfachung der Abrechnung die Möglichkeit einer monatlichen Abtretungserklärung an DSG mobil an. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen im Sinnes des § 45 b SGB XI, wird zusammen mit der Rechnung von DSG mobil bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht.