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Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Unser Angebot beinhaltet auch hauswirtschaftliche Versorgungnach § 37 SGB V. Wir helfen Ihnen die kleinen und großen Probleme des Alltags zu bewältigen, wie z. B.

  • Aufräumen und Reinigung der Wohnung: Aufräumen, Staubsaugen, Spülen, Reinigung der einzelnen Zimmer.
  • Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten: Mundgerechte Zubereitung, Erwärmen, Vor- und Zubereiten einer Mahlzeit, Spülen, Trocknen und Einräumen des Geschirrs.
  • Einkaufen: Besorgungen in der näheren räumlichen Umgebung des Pflegebedürftigen (Apotheke, Post, Reinigung), Einkaufen von notwendigen Lebensmitteln, Drogerie- und Hygieneartikeln.
  • Pflege der Kleidung und Wäsche: Ab- und Beziehen des Bettes, Waschen und Aufhängen der Wäsche.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

Alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ab 2017 erhalten sie dafür monatlich einen Betrag von 125 € zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um eine Pflegesachleistung. Das bedeutet, dass der Betrag nicht an Pflegebedürftige oder deren Angehörige ausbezahlt wird, sondern für zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden kann. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass der Betrag zweckgebunden ist.

Welche zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können wir Ihnen bieten und was ist das eigentlich?

Betreuungsleistungen sind Aktivierungs- und Erinnerungsarbeiten, welche in Ihren Tagesablauf strukturiert mit eingearbeitet werden, wie z. B.

  • Spaziergänge,
  • Hand- und Bastelarbeiten, Malen
  • Spiele und gemeinsames Singen,
  • Bücher oder Zeitungen vorlesen,
  • Bilder anschauen (z. B. Fotoalben)
  • Individuelle Gespräche (z. B. Erlebnisse aus der Vergangenheit)

Unter den Entlastungsleistungen versteht man

  • Hauswirtschaftliche Leistungen,
  • Vorratseinkäufe

Die Abrechnung dieser Leistungen kann einerseits mit Ihnen, dem Kunden bzw. Angehörigen/ Betreuern privat monatlich erfolgen. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Pflegeversicherung ein.

Andererseits bieten wir Ihnen zur Vereinfachung der Abrechnung die Möglichkeit einer monatlichen Abtretungserklärung an DSG mobil an. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen im Sinnes des § 45 b SGB XI, wird zusammen mit der Rechnung von DSG mobil bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht.