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Mit der Einführung der Pflegestärkungsgesetze hat der Gesetzgeber klar signalisiert, dass die ambulante Versorgung von Pflegebedürftigen gestärkt werden soll. Dafür stellt Ihnen die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen zur Verfügung:

Die Leistungen im Überblick:

Pflegegeldleistungen

(Die Pflege wird durch Angehörige erbracht)

Pflegesachleistungen

(Die Pflege wird durch einen Pflegedienst erbracht)

Verhinderungspflege

Ist die Pflegeperson wg. Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhinert, übernimmt die Pflegekasse bis zu einer Höhe von 1.612€ jährlich die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Diese Person kann eine selbst beschafte Person aber auch der Pflegedienst sein.

Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige Personen, die von einer privaten Person gepflegt werden, können sich Ausgaben für Hilfsmittel die zur Erbringung der Pflegeleistung erforderlich sind von der Pflegekasse bis zu 40€ erstatten lassen. Hierunter fallen z.B. Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel oder auch Bettschutzeinlagen. Die Belege können bei der zuständigen Pflegekasse und werden dann von dort erstattet. Mittlerweile bieten Apotheken und Sanitätshäuser fertige Sets an und rechnen diese mit der Pflegekasse direkt ab.

Pflegegeldrechner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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